11. Beschränkung und Ausschluss der Haftung von Iceland ProCruises GmbH
11.1. Die Haftung von Iceland ProCruises für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Reisepreis/Person beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigefügt worden ist. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze und nationale Gesetze sowie diese Allgemeinen Reisebedingungen.
11.2. Sollten auf Leistungen von Iceland ProCruises internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze oder nationale Gesetze zur Anwendung kommen, welche die Haftung ausschliessen oder einschränken, so haftet Iceland ProCruises nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Dies betrifft insbesondere anwendbare Bestimmungen zur Seeschifffahrt und – sofern der Lufttransport Teil der Leistungspflichten von Iceland ProCruises ist – die Bestimmungen zur internationalen und nationalen Beförderung von Personen im Luftverkehr.
11.3. Iceland ProCruises haftet nicht, wenn der Schaden aufgrund von Versäumnissen des Kunden, unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Versäumnisse Dritter, welche an der Vertragserfüllung nicht beteiligt sind, oder trotz aller gebotener Sorgfalt seitens des Iceland ProCruises, der Leistungserbringer, Vermittler oder infolge höherer Gewalt entstanden ist. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von Iceland Pro-Cruises ausgeschlossen.
11.4. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels und auf dem Schiff
sind Wertgegenstände, usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, offen in Zodiacs usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten usw. haften wir nicht.
11.5. Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet Iceland ProCruises nicht.
11.6. Iceland ProCruises haftet nicht für Fremdleistungen, welche nur vermittelt worden sind (z. B. fakultative Ausflüge) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Wenn der Kunde während der Reise bei Drittunternehmen Ausflüge usw. bucht, schliesst er mit diesen Unternehmen direkt die Verträge ab. Iceland ProCruises ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und haftet nicht für die Vertragserfüllung.