8. Haftung
8.1. Allgemein
IPT vergütet Ihnen bei nachweislichen Minderleistungen die Differenz zum Wert der vereinbarten Leistungen, soweit es unserer Reiseleitung oder dem Leistungsträger (z. B. Hotel, Mietwagenfirma usw.) nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleich- wertige Ersatzleistung zu erbringen und uns an der Minderleistung ein Verschulden trifft. Diese Haftung beschränkt sich auf höchstens den Reisepreis und den unmittel- baren Schaden. Vorbehalten bleiben die Regelungen betreffend höherer Gewalt und übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand.
8.2 Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfül- lung des Vertrages, so gelten diese Beschränkungen und Ausschlüsse zu Gunsten von IPT. Insoweit haftet IPT nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen oder natio- nalen Gesetze.
8.3 Haftungsausschlüsse
IPT haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Ver- trages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches IPT, der Vermittler oder Leistungs- träger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
d) schlechte Wetterverhältnisse
8.4 Personenschäden
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während der Reise übernimmt IPT die Haftung nur, sofern diese Schäden von IPT oder einem von uns beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht worden sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (siehe Ziff. 8.2) sowie vorliegende Allgemeine Ge- schäftsbedingungen.
8.5 Sach- und Vermögensschäden
Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von IPT auf maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisenden beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die anwendbaren internationalen Abkommen, die auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
8.6 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden
Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet IPT nicht.
8.7 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Handys usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Smartphone und andere elektronische Geräte usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände, usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen.
Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Smartphone und andere elektronische Geräte usw. haften wir nicht.
8.8 Car-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
8.9 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). IPT ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, auch wenn Sie diese bei einem unserer Vertreter vor Ort buchen.
8.10 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisen- der beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reise- bedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen. Die ausser- vertragliche Haftung kann keine weitergehende Haftung als die vertragliche Haftung begründen.
8.11 Reiseversicherungen
Wir möchten Ihnen in jedem Fall empfehlen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, z. B. für Unfall und Krankheit, Reisegepäck, Extra-Rückreise usw. Ihre Buchungsstelle berät Sie gerne.